184 A G B ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (AGB) Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi- schen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die ge- setzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Sofern Sie nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotelübernachtung, Ferienwohnung) buchen, die nicht Bestandteil einer Pauschal- reise ist oder wird, finden die nachfolgenden Reisebedingungen mit Ausnahme der Ziffern 4.2, 5.2, 7, 9, 11 und 15.1 entsprechende An- wendung. Besonderheiten, die ausschließlich solche einzelne Reiseleistungen betreffen, werden nachstehend ausdrücklich geregelt bzw. kenntlich gemacht. Vorstehende Rege- lungen finden keine Anwendung auf einzelne Flugbeförderungsleistungen. Abweichungen in der jeweiligen Reiseaus- schreibung sowie individuelle Vereinbarun- gen haben Vorrang vor diesen Reisebedin- gungen. 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES / VERPFLICHTUNG FÜR MITREISENDE 1.1. Für alle Buchungswege, z. B. im Reisebü- ro, direkt beim Reiseveranstalter, telefonisch, online etc., gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind unser Reiseausschreibung und unsere ergän- zenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Bu- chung vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförde- rungsunternehmen) sind nicht bevoll- mächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hi- nausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns heraus- gegeben werden, sind für unsere Leis- tungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wur- den. b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtun- gen von Reisenden, für die Sie die Bu- chung vornehmen, wie für seine eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflich- tung durch ausdrückliche und gesonder- te Erklärung übernommen haben. c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestä- tigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grund- lage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unse- re vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben, und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch aus- drückliche Erklärung oder Anzahlung er- klären. d) Die von uns ausgegebenen vorvertrag- lichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteil- nehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien aus- drücklich vereinbart ist. e) Die in Katalogen, Flyern, Internet und allen anderen elektronischen Reservie- rungssystemen abgebildeten Reisepreise gelten nicht für Gruppen. Je nach Leis- tungsträger können bei Buchung von mehr als 3 Hotelzimmern gesonderte Be- stimmungen und Zusatzgebühren in Kraft treten. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefo- nisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Messenger erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bie- ten Sie uns den Abschluss des Pauschal- reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unse- rer Reisebestätigung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wer- den wir Ihnen eine den gesetzlichen Vor- gaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger über- mitteln (welcher Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per Email), sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Ge- schäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Ge- schäftsverkehr (z. B. Internet, App, Teleme- dien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden An- wendung erläutert. b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Lö- schung oder zum Zurücksetzen des ge- samten Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie darüber und über die Mög- lichkeit zum späteren Abruf des Vertrags- textes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schalt- fläche) »zahlungspflichtig buchen« oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Pauschalreise- vertrages verbindlich an. f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf elekt- ronischem Weg (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen Anspruch auf das Zustan- dekommen eines Vertrages. h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ih- nen unsere Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungs- pflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebe- stätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Rei- sebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstaben f) oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Aus- druck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertra- ges ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen. 1.4. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien und On- linedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rück- tritts- und Kündigungsrechte, insbesonde- re das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorherge- hende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 2. BEZAHLUNG / REISEUNTERLAGEN 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Be- endigung der Reise dürfen wir und Reisever- mittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein für Pauschalreisen mit Namen und Kontakt- daten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Rest- zahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht, aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht er- forderlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. 2.2. Bei Bezahlung per Kreditkarte oder im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Belas- tung Ihres Kontos automatisch zu den jewei- ligen Terminen. 2.3. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informa- tionspflichten erfüllt haben und kein gesetz- liches oder vertragliches Zurückbehaltungs- recht zu Ihren Gunsten besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.8. zu belasten. 2.4. Die Reiseunterlagen werden, sofern die An- und Restzahlung entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten geleistet worden sind, grundsätzlich etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in ge- druckter Form an ihren Reisevermittler, über den sie die Reiseleistungen gebucht haben, oder nach entsprechender Vereinbarung an sie direkt. 3. LEISTUNGSÄNDERUNGEN VOR REISEBEGINN 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigen- schaften von Reiseleistungen von dem ver- einbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reise- beginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungs- änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleis- tung oder der Abweichung von Ihren beson- deren Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, inner- halb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist – entweder die Änderung anzunehmen – oder unentgeltlich vom Reisevertrag zu- rückzutreten – oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben. Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn Sie auf unsere Mitteilung reagieren möchten, können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer angebotenen Ersatz- reise verlangen, oder unentgeltlich vom Ver- trag zurücktreten. Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung ge- mäß Ziffer 3.2 hin. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hat- ten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Be- schaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEBEGINN / RÜCKTRITTSKOSTEN 4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 4.2. Treten Sie vor Beginn der Pauschalreise zurück oder treten Sie die Pauschalreise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine ange- messene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestim- mungsort erheblich beeinträchtigen; Umstän- de sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vor- kehrungen getroffen worden wären. 4.3. Treten Sie vor Reisebeginn von der ein- zelnen Reiseleistung zurück oder treten Sie die einzelne Reiseleistung nicht an, so ver- lieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rück- tritt nicht von uns zu vertreten ist. 4.4. Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums zwi- schen der Rücktrittserklärung und dem Rei- sebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen pauscha- liert. Auf Ihr Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Die Entschädigungspauschalen entnehmen Sie bitte unten stehender Ziffer 4.8. 4.5. Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nach- weis gestattet, die uns zustehende angemes- sene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale. 4.6. Wir behalten uns vor, anstelle der vor- stehenden Entschädigungspauschalen eine individuell berechnete Entschädigung zu for- dern. Diese kann höher oder niedriger sein als die Entschädigungspauschale. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschä- digung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Rei- seleistungen erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr Verlangen zu begründen. 4.7. Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflich- tet, leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung. 4.8. Rücktritts-Pauschalen: 4.8.1. Flugpauschalreisen und Rundreisen: – bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%; – vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35%; – vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%; – vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 65%; – vom 6. bis 4. Tag vor Reiseantritt 75%; – ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises. 4.8.2. Beherbergungsleistungen ohne weite- re Reiseleistung (Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung): – bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20 %; – vom 41. bis 30. Tag vor Reiseantritt 35 %; – vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 45 %; – vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 55 %; – vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %; – ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises. 4.8.3. Mit »non refundable« gekennzeichne- te Hotelpreise oder -Angebote: 100 % des Reisepreises. 4.8.4. Flüge, die nur in Verbindung mit einem Landprogramm buchbar sind: a) soweit nachfolgend nicht abweichend ge- regelt: – bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 25 %; – vom 41. bis 30. Tag vor Reiseantritt 35 %; – vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 45 %; – vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 55 %; – vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %; – ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises. b) Linienflüge gekennzeichnet durch den Hin- weis »Stornogebühren nach Festbuchung 95 %« und tagesaktuelle Flüge (gekenn- zeichnet durch den Hinweis »tagesaktueller Flugpreis«): nach Festbuchung 95 %. S Ü D E U R O P A E R L E B E N 2 0 2 6